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CSRD Berichtspflichten 2026: Was sich bei den gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen ändert

Yvonne Wicke | 17. März 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für den europäischen Mittelstand und Großkonzerne endgültig vom Kür- zum Pflichtprogramm. Mit den erweiterten CSRD Berichtspflichten, die 2026 für viele Unternehmen greifen, steigen die gesetzlichen Anforderungen an die Transparenz rund um Nachhaltigkeit, Umwelt und soziale Verantwortung massiv an. Die EU verfolgt das klare Ziel, finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren rechtlich und strategisch gleichzustellen. Wer sich im Controlling nicht rechtzeitig auf die Umsetzung der neuen Datenanforderungen vorbereitet, riskiert nicht nur Compliance-Verstöße, sondern auch den Vertrauensverlust bei Investoren und Kunden.

Von der NFRD zur CSRD: Die neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Lange Zeit gab die Non-Financial Reporting Directive (oft auch als Financial Reporting Directive NFRD bezeichnet) den Rahmen vor. In Deutschland wurde diese alte CSR Richtlinie durch das CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) in nationales Recht überführt. Das Problem: Die Regelungen betrafen nur einen sehr kleinen Kreis von kapitalmarktorientierten Großkonzernen.

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive ändert sich diese Landschaft grundlegend. Diese neue Richtlinie ersetzt die NFRD, erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen drastisch und verschärft die inhaltliche Prüfpflicht enorm.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Überblick

Das primäre Ziel der Gesetzgebung ist es, Greenwashing effektiv zu verhindern und Stakeholdern standardisierte, vergleichbare Daten zu liefern. Im Fokus stehen nicht mehr nur weiche Absichtserklärungen, sondern harte, auditierbare KPIs.

Unternehmen müssen detailliert offenlegen, wie sich ihre Geschäftsmodelle auf die Umwelt auswirken und welche finanziellen Risiken der Klimawandel umgekehrt für das eigene Geschäftsmodell bedeutet (Prinzip der doppelten Wesentlichkeit). Das Controlling rückt damit ins Zentrum der Unternehmenssteuerung, da nicht-finanzielle Daten nun mit der gleichen Strenge erfasst und extern geprüft werden müssen wie der klassische Jahresabschluss.

Aktuelle Entwicklungen: „Stop the Clock“ und Omnibus-Initiative

Die regulatorische Landschaft in Brüssel ist hochdynamisch. Um die Wirtschaft in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten nicht zu überlasten, hat die europäische Politik zuletzt einige Anpassungen vorgenommen.

Ein prominentes Beispiel ist der sogenannte „Stop the Clock“-Beschluss. Dieser verschiebt die Veröffentlichung bestimmter branchenspezifischer Standards (die eigentlich früher geplant waren) um zwei Jahre auf Mitte 2026. Parallel dazu zielt die sogenannte Omnibus-Richtlinie darauf ab, allgemeine Berichtspflichten auf EU-Ebene um rund 25% zu verschlanken, um unnötige Bürokratie und Doppelungen zu vermeiden.

Doch Vorsicht: Trotz dieser punktuellen Entlastungen durch „Stop the Clock“ oder die Omnibus-Initiative bleibt das strenge Fundament der CSRD Berichtspflichten unangetastet. Der zeitliche Puffer sollte von Unternehmen dringend genutzt werden, um die internen Systeme für die Datenerfassung jetzt aufzubauen.

Anwendungsbereich der CSRD: Wer ist 2026 berichtspflichtig?

Der Anwendungsbereich der CSRD wird von der EU stufenweise ausgeweitet, um der Wirtschaft die nötige Anpassungszeit zu gewähren. Wer genau wann berichten muss, hängt von der Größe und der Kapitalmarktorientierung ab. Für das Controlling bedeutet das: Die rechtzeitige Einordnung des eigenen Status quo ist absolute Pflicht.

Schwellenwerte: Große Unternehmen und die Erweiterung der Pflicht (Welle 2)

Während in der sogenannten Welle 1 (für das Geschäftsjahr 2024, Berichte 2025) zunächst nur jene Konzerne berichtspflichtig waren, die ohnehin schon unter die alte NFRD fielen, bringt die Welle 2 nun den eigentlichen Paukenschlag für den breiten Markt.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 – mit der Veröffentlichung der Berichte im Jahr 2026 – fallen europaweit zehntausende zusätzliche große Unternehmen in den Anwendungsbereich. Ein Unternehmen gilt als groß, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreitet:

  • mehr als 250 Mitarbeitern
  • mehr als 50 Millionen Euro Nettoumsatz (kürzlich von der EU-Kommission inflationsbedingt angehoben)
  • mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme

Indirekte Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Lieferkette

Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den ersten Blick oft noch nicht direkt gesetzlich verpflichtet sind, spüren sie die Ausweitung der Richtlinie enorm. Der Grund ist der sogenannte „Trickle-down-Effekt“ in der Lieferkette.

Große Konzerne benötigen detaillierte Scope-3-Emissionsdaten und ESG-Kennzahlen von ihren Lieferanten, um ihre eigenen Nachhaltigkeitsberichte gesetzeskonform füllen zu können. Dadurch werden KMU faktisch indirekt zur Lieferung dieser Informationen gezwungen. Für kapitalmarktorientierte KMU greift die direkte, rechtliche Berichtspflicht dann spätestens in Welle 3.

↔ Tabelle seitlich wischen zum Scrollen
Umsetzungsstufe Geschäftsjahr (Bericht im Folgejahr) Betroffene Unternehmensgruppe Relevante Schwellenwerte / Kriterien
Welle 1 2024 (Bericht 2025) Bereits NFRD-pflichtige Unternehmen Kapitalmarktorientiert, > 500 Mitarbeiter
Welle 2 2025 (Bericht 2026) Alle anderen großen Unternehmen > 250 Mitarbeiter, > 50 Mio. € Nettoumsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme (2 von 3)
Welle 3 2026 (Bericht 2027) Kapitalmarktorientierte KMU Börsennotiert (mit Opt-out-Möglichkeit bis 2028)

ESRS und ESG: Die inhaltlichen Anforderungen an die Berichte

Eine bloße Absichtserklärung reicht für eine europaweit vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht mehr aus. Mit den neuen Vorgaben der Europäischen Kommission gibt es nun ein strenges, verbindliches Regelwerk, das für alle betroffenen Unternehmen die einheitliche Grundlage bildet.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als neue Grundlage

Das Herzstück der neuen Berichtspflichten bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese maßgeblich von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelten und im Amtsblatt veröffentlichten Standards sind nun rechtsverbindlich in Kraft.

Betroffene Gesellschaften müssen künftig detaillierte Inhalte zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) offenlegen. Um die Wirtschaft jedoch nicht zu überlasten, hat die EU pragmatische Puffer eingebaut: Die sogenannte „Stop the Clock“-Richtlinie verschiebt die Einführung strenger branchenspezifischer Standards auf 2026. Flankiert von den administrativen Entlastungen der Omnibus-Initiative gewinnen Unternehmen so wertvolle Zeit, um ihre internen Datenstrukturen geordnet aufzubauen.

Umsetzung der CSRD im Controlling: Praxis und Synergien

In der Praxis ist die CSRD-Umsetzung längst kein reines PR-Thema mehr, sondern eine strategische Aufgabe für die gesamte Unternehmenssteuerung. Es erfordert das volle Engagement von Management und Controlling, um die benötigten Datenstränge abteilungsübergreifend effizient zu bündeln.

Datenerfassung: Die Verknüpfung von CSRD, EU-Taxonomie und LkSG

Effizientes Reporting gelingt nur durch die intelligente Verknüpfung bestehender Regularien. Einerseits muss ein direkter Bezug zur EU-Taxonomie hergestellt werden, die messbar definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.

Andererseits ergeben sich enorme Synergien mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Werden menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette ohnehin geprüft und dokumentiert, lassen sich diese Datenpunkte nahtlos in den CSRD-Bericht überführen. Das vermeidet Doppelarbeit.

Umsetzungshilfen für eine effiziente Berichterstattung

Der Handlungsdruck wächst auch von außen: Im Zuge von Sustainable Finance verlangen Banken, Investoren und Versicherungen zunehmend belastbare ESG-Daten für die Kredit- und Policenvergabe. Aktuelle Studien zeigen, dass besonders im Mittelstand noch große Datenlücken klaffen. Um diese zu schließen, sollten Unternehmen frühzeitig auf die offiziellen Umsetzungshilfen der EFRAG sowie auf professionelle Software-Lösungen im Controlling setzen, die ESG-Daten automatisiert und revisionssicher aufbereiten.

Steuerungs-KPIs für das ESG-Reporting

ESRS Data Coverage Rate

Anteil der vom ESRS geforderten Datenpunkte, die bereits automatisiert erfasst werden.

Taxonomie-konforme Quote

Prozentualer Anteil von Umsatz, CapEx und OpEx, die als ökologisch nachhaltig gelten.

Scope 1-3 THG-Emissionen

Absolut gemessene Emissionen mit Fokus auf die vor- und nachgelagerte Lieferkette.

LkSG Risk-Score

Indexwert zur Bewertung von Risiken bezüglich Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette.

Risiken und Stakeholder-Erwartungen im Blick behalten

Die Einführung der neuen Berichtspflichten darf vom Management nicht als reine Compliance-Übung missverstanden werden. Vielmehr geht es darum, fundamentale geschäftliche Risiken messbar zu machen und den massiv wachsenden Druck externer Anspruchsgruppen strategisch zu managen.

Sustainable Finance und die Rolle der Investoren

Kapitalgeber, Großkunden und Geschäftspartner – die zentralen Stakeholder eines Unternehmens – fordern zunehmend transparente und belastbare ESG-Daten. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Banken und Investoren müssen im Rahmen der Sustainable-Finance-Strategie der EU ihr eigenes Portfolio „grüner“ gestalten.

Für den Mittelstand bedeutet das konkret: Die Kreditvergabe und die Zinshöhe werden immer stärker an die eigene Nachhaltigkeitsleistung gekoppelt. Wer hier lückenhaft berichtet oder schwache KPIs aufweist, riskiert nicht nur höhere Finanzierungskosten, sondern auch den Ausschluss aus wichtigen Lieferketten und öffentlichen Ausschreibungen. Transitorische und physische Klimarisiken übersetzen sich somit direkt in harte, finanzielle Geschäftsrisiken.

Haftung und Verantwortung der Geschäftsführung

Die CSRD hebt das Nachhaltigkeitsreporting rechtlich auf exakt dieselbe Stufe wie die klassische finanzielle Berichterstattung. Damit geht eine signifikante Ausweitung der Verantwortung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte einher.

Die Vorgaben der europäischen Richtlinie müssen von den Mitgliedsstaaten verbindlich in nationales Recht überführt werden. Ein Verstoß gegen dieses geltende Recht – sei es durch Greenwashing, unvollständige Daten oder verspätete Einreichung – ist kein Kavaliersdelikt mehr. Es drohen empfindliche Bußgelder und im Ernstfall sogar persönliche Haftungsrisiken für das C-Level. Umso wichtiger ist es, dass die Berichte künftig einer strengen externen Prüfungspflicht (Assurance) durch Wirtschaftsprüfer standhalten müssen.

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Häufig gestellte Fragen

Was umfassen die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung genau?

Sie gehen weit über eine freiwillige Absichtserklärung hinaus. Betroffene Unternehmen müssen anhand messbarer Datenpunkte nachweisen, wie sich ihr Handeln auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt und welche finanziellen Risiken der Klimawandel umgekehrt für das eigene Geschäftsmodell birgt.

Gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen?

Die übergreifenden Berichtsstandards gelten für alle verpflichteten Unternehmen. Ein ursprünglicher Vorschlag der EU, parallel sofort tiefgehende sektorspezifische Vorgaben einzuführen, wurde jedoch verschoben. Das gibt der Wirtschaft mehr Zeit für den Aufbau der Datenstrukturen.

Welche Rolle spielen soziale Aspekte im Reporting?

Unternehmen müssen transparent dokumentieren, wie sie faire Arbeitsbedingungen fördern und die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette sicherstellen. Hier lassen sich Erfassungsprozesse hervorragend mit den Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bündeln.

Bietet die Politik auch Entlastungen für den Mittelstand an?

Ja. Um die bürokratische Last zu reduzieren und Überregulierung zu vermeiden, hat die EU gezielte Erleichterungen auf den Weg gebracht. Initiativen wie das Omnibus I-Paket zielen darauf ab, doppelte Berichtspflichten zu verschlanken und den Verwaltungsaufwand im Controlling zu senken.

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