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E-Rechnung Pflicht ab 2025: So stellen Sie die Weichen für die digitale Rechnungsstellung

Yvonne Wicke | 28. April 2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Empfangspflicht: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Bereich (business to business) technisch ermöglichen – dies ist eine gesetzliche Pflicht.
  • Strukturvorgabe: Eine E-Rechnung muss zwingend dem strukturierten Datensatz (Norm EN 16931) entsprechen. Einfache PDF-Rechnungen gelten als „sonstige Rechnungen“ und erfüllen die neuen Anforderungen nicht.
  • Übergangsfristen: Während der Empfang bereits Pflicht ist, gelten für die Ausstellung von Rechnungen gestaffelte Übergangsfristen, die den Umstieg für Unternehmen bis Ende 2026 bzw. 2027 erleichtern.
  • Strategischer Nutzen: Die Umstellung ist kein reines Compliance-Thema. Durch die Automatisierung der elektronischen Verarbeitung schaffen Sie die Basis für eine moderne Datenstrategie in Ihrem Unternehmen.
  • Keine B2C-Pflicht: Privatkunden sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen.

Warum die elektronische Rechnung jetzt Standard ist

Die Digitalisierung der Finanzprozesse ist in Deutschland in eine entscheidende Phase getreten. Mit der Einführung der E-Rechnung Pflicht im B2B-Bereich hat der Gesetzgeber die Weichen gestellt, um den analogen Rechnungsaustausch langfristig abzulösen. Für Entscheider ist dies ein wesentlicher Hebel zur Prozessoptimierung. Seit dem Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen in strukturierten Formaten zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Umstellung ist für viele Organisationen der erste Schritt zu einer durchgängigen digitalen Datenstrategie.

Der klassische Rechnungseingang über Briefpost oder einfache E-Mail-Anhänge ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Die Einführung der elektronischen Rechnung folgt der europäischen Zielsetzung, die Effizienz im Rechnungsaustausch zu steigern und Fehlerquoten zu minimieren. Ein modernes Unternehmen, das auf Software wie Qlik oder Corporate Planner setzt, profitiert direkt von der Verfügbarkeit sauberer, strukturierter Daten.

Abgrenzung: Warum B2C-Geschäfte nicht von der Pflicht betroffen sind

Die E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für Umsätze im B2B-Bereich (zwischen inländischen Unternehmern). Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind ausgenommen. Dennoch empfiehlt es sich, die Prozesse einheitlich aufzustellen. Wer seine Infrastruktur für den B2B-Empfang ohnehin digitalisiert, schafft Synergien, die auch in der Kundenkommunikation im B2C-Bereich zu effizienteren Abläufen führen können.

Gesetzliche Grundlagen: Das Wachstumschancengesetz und 14 UStG

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung basiert auf dem Wachstumschancengesetz, welches durch die E-Rechnungsverordnung und Anpassungen im § 14 UStG das deutsche Steuerrecht maßgeblich modernisiert hat. Ziel ist die Digitalisierung und die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die steuerliche Anerkennung von Rechnungen nun zwingend an neue digitale Standards geknüpft ist, die über den bisherigen analogen Rechnungsaustausch weit hinausgehen.

Die Rolle des Bundesministeriums der Finanzen bei der Einführung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) spielt bei der praktischen Umsetzung eine zentrale Rolle. Durch detaillierte BMF Schreiben wird präzisiert, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben im Betriebsalltag auszulegen sind. Das Ministerium schafft damit den notwendigen rechtlichen Rahmen für die Ausstellung und den Empfang elektronischer Belege. Als Entscheider sollten Sie die Publikationen des BMF regelmäßig verfolgen, da diese verbindliche Interpretationshilfen für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen enthalten.

Was gilt seit Januar 2025 für den Empfang von Rechnungen?

Seit dem Januar 2025 besteht eine verbindliche Pflicht zur E-Rechnung im Empfang. Das bedeutet: Jedes in Deutschland ansässige Unternehmen muss technisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten XML-Format anzunehmen. Es reicht nicht mehr aus, auf den Erhalt klassischer Papierrechnungen oder PDF-Anhänge zu vertrauen. Der Rechnungsempfänger muss sicherstellen, dass die empfangenen Daten in seine Systeme – etwa zur weiteren elektronischen Verarbeitung – importiert werden können. Diese Pflicht ist unabhängig von der Größe des Unternehmens und gilt für alle B2B-Umsätze.

Definition: Was ist eine E-Rechnung gemäß Norm EN 16931?

Eine E-Rechnung ist weit mehr als eine Datei, die digital versendet wird. Gemäß der Norm EN 16931 handelt es sich um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das bedeutet, dass die Rechnungsdaten – wie Rechnungsnummer, Beträge, Steuersätze und Identifikationsmerkmale – maschinenlesbar in einem definierten XML-Format vorliegen. Die Struktur ist durch die europäische Norm exakt vorgegeben, um sicherzustellen, dass Rechnungen zwischen verschiedenen IT-Systemen ohne manuelle Eingriffe ausgetauscht und validiert werden können.

Abgrenzung: Warum die PDF-Rechnung keine E-Rechnung ist

In der Praxis herrscht häufig noch Verwirrung darüber, warum die klassische PDF-Rechnung nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine PDF-Format ist ein „Bild“ einer Rechnung; für ein Computerprogramm sind diese Inhalte ohne aufwendige OCR-Texterkennung (Optical Character Recognition) nicht strukturiert interpretierbar. Da eine PDF-Datei keine elektronischen Verarbeitungs-Logiken unterstützt, gilt sie im Sinne der E-Rechnungspflicht als „sonstige Rechnung“. Wer eine PDF-Datei oder eine Papierrechnung erhält, muss diese zwar noch nicht sofort ablehnen, doch die automatisierte Buchung, wie sie für effiziente Controlling-Prozesse notwendig ist, lässt sich mit diesen Formaten nicht rechtssicher und effizient umsetzen.

Elektronische Verarbeitung ermöglicht: Die Rolle strukturierter Daten

Die elektronische Verarbeitung ermöglicht es Unternehmen, den Rechnungsaustausch vollständig zu automatisieren. Wenn Rechnungsdaten als strukturierter Datensatz vorliegen, können ERP-Systeme diese direkt einlesen, validieren und den Buchungsprozess in Echtzeit anstoßen. Für Entscheider bedeutet dies den Wegfall manueller Dateneingaben, was die Fehlerquote gegen Null senkt und die Geschwindigkeit der Finanzprozesse massiv erhöht. Die Verfügbarkeit solch sauberer Rechnungsdaten ist zudem die Grundvoraussetzung für moderne Planungstools wie Corporate Planner, da sie eine tagesaktuelle Liquiditätsübersicht und präzise Forecasts ermöglichen.

Übergangsfristen und Neuerungen 2026 im Überblick

Nach dem Stichtag im Januar 2025 befinden wir uns im Jahr 2026 in einer intensiven Phase der Marktdurchdringung. Während die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen bereits für alle Marktteilnehmer gilt, bleibt die Ausstellung von Rechnungen ein Prozess, der durch Übergangsregelungen flankiert wird. Es ist wichtig zu verstehen, dass 2026 das Jahr ist, in dem viele Unternehmen ihre internen Systeme final auf den Standard der EN 16931 umstellen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die regulatorischen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

Sonderregelungen für den B2B-Bereich in 2026

Auch wenn die E-Rechnung Pflicht den Standard definiert, erlaubt der Gesetzgeber für einen begrenzten Zeitraum noch Ausnahmen bei der Ausstellung. Im Jahr 2026 ist es für viele Unternehmen noch zulässig, sonstige Rechnungen zu versenden, sofern der Rechnungsempfänger dem Empfang zugestimmt hat. Dennoch: Die Zeit der Übergangsfristen läuft ab. Unternehmen, die jetzt noch primär auf analoge oder nicht-strukturierte Wege setzen, riskieren Prozessbrüche. Der B2B-Bereich wandelt sich zusehends in ein Ökosystem, in dem derjenige, der keine E-Rechnung liefern kann, bei Ausschreibungen oder in der Lieferantenauswahl zunehmend an Boden verliert.

Sonstige Rechnungen: Wann Papier und PDF noch erlaubt sind

Als „sonstige Rechnungen“ werden alle Formate bezeichnet, die nicht dem strukturierten XML-Format entsprechen – dazu zählen neben der klassischen Papierrechnung insbesondere die beliebte PDF-Rechnung sowie einfache E-Mail-Texte. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie zwar in der Lage sein, jede elektronische Rechnung zu empfangen, die Ausstellung dieser Formate ist jedoch unter den genannten Übergangsfristen noch möglich. Dennoch ist dies lediglich eine temporäre Erleichterung. Unsere Empfehlung für Entscheider: Betrachten Sie jede heute noch versendete Papierrechnung als technisches Defizit, das Ihre Digitalisierung bremst. 2026 sollte das Ziel sein, die Quote der strukturierten Rechnungen auf ein Maximum zu heben.

Technische Anforderungen an das Rechnungsformat

Der Übergang zur verpflichtenden E-Rechnung ist technologisch anspruchsvoll, da es nicht nur um den Versand einer Datei geht, sondern um die Einhaltung eines standardisierten Datenmodells. Um die gesetzliche Konformität zu wahren, muss eine Rechnung als strukturierter Datensatz vorliegen, der den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes sowie der europäischen Norm entspricht.

Die Bedeutung der Norm EN 16931 für die Interoperabilität

Die Norm EN 16931 ist das Fundament der europäischen Harmonisierung im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung. Sie definiert ein semantisches Datenmodell, das festlegt, welche Informationen eine Rechnung zwingend enthalten muss (z. B. Rechnungsnummer, Lieferdatum, Steuersätze). Durch diesen Standard wird sichergestellt, dass Rechnungen unabhängig von der verwendeten Software – ob in Ihrem ERP-System, Qlik oder Corporate Planner – einheitlich interpretiert werden können. Interoperabilität bedeutet hier, dass Sender und Empfänger keine individuellen Schnittstellen programmieren müssen, sondern sich auf ein gemeinsames „Sprachmodell“ verlassen können.

XML-Format vs. PDF-Datei: Warum das Format entscheidet

Für die IT-gestützte elektronische Verarbeitung ist das Dateiformat der entscheidende Faktor.

Standards für die E-Rechnung

XRechnung

Ein reines XML-Format für maschinelle Lesbarkeit. Bevorzugt für öffentliche Auftraggeber, erfordert jedoch einen E-Rechnungsviewer zur visuellen Darstellung.

ZUGFeRD

Ein hybrides Format: Ein PDF für die visuelle Prüfung durch Mitarbeiter kombiniert mit einer eingebetteten XML-Datei für die automatisierte Buchung.

Eine klassische PDF-Datei ohne eingebetteten XML-Datensatz gilt nach der aktuellen Rechtslage als „sonstige Rechnung“ und ist somit nicht für die automatisierte, strukturierte Weiterverarbeitung geeignet. Im professionellen Kontext der Digitalisierung sollten Sie daher ausschließlich auf ZUGFeRD oder XRechnung setzen, um den vollen Automatisierungsgrad zu erreichen.

Prozesse im Unternehmen anpassen

Die technologische Umstellung auf die verpflichtende E-Rechnung entfaltet ihre volle Wirkung erst, wenn die internen Workflows synchronisiert sind. Es geht darum, manuelle Reibungspunkte in strukturierte, digitale Bahnen zu lenken.

Rechnungssteller: Herausforderungen bei der Ausstellung

Als Rechnungsaussteller tragen Sie die Verantwortung für die Konformität Ihrer Ausgangsbelege. Ihr System muss in der Lage sein, Daten gemäß EN 16931 zu strukturieren und fehlerfrei zu übermitteln. Die größte Herausforderung liegt häufig in der Qualität Ihrer Stammdaten. Korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, präzise Leistungsbeschreibungen und eine konsistente Zuordnung von Steuersätzen sind im XML-Format zwingend erforderlich. Ein fehlerhafter Datensatz führt in automatisierten Systemen beim Empfänger unweigerlich zur Ablehnung.

Rechnungsempfängers: Pflichten beim automatisierten Empfang

Der Rechnungsempfänger steht seit dem Januar 2025 in der Pflicht, den Empfang von E-Rechnungen technisch zu gewährleisten. Es genügt nicht, ein E-Mail-Postfach für Rechnungsdaten bereitzustellen. Der Prozess muss sicherstellen, dass E Rechnungen empfangen – inklusive eventueller Signaturen – unverändert archiviert und direkt in das Buchhaltungssystem eingespeist werden. Unternehmen, die hier noch auf manuelle Schritte setzen, verschenken Effizienz. Ein strukturierter Empfang ermöglicht eine Vorab-Prüfung auf inhaltliche Konsistenz, bevor die Rechnung überhaupt einen Freigabeworkflow erreicht.

Validierung von Rechnungsdaten zur Fehlervermeidung

Ein entscheidender Baustein für den Erfolg ist die Validierung. Hierbei prüft das System automatisiert, ob die E-Rechnung den technischen Spezifikationen entspricht – etwa auf Pflichtfeld-Vollständigkeit oder rechnerische Logik (Netto + Steuer = Brutto). Diese Validierung ist Ihre primäre Verteidigungslinie gegen steuerliche Risiken und Fehlbuchungen. Professionelle E-Rechnungs-Schnittstellen führen diese Prüfung in Echtzeit durch. Schlägt die Validierung fehl, muss ein definierter Prozess greifen, der den Rechnungssteller zur sofortigen Korrektur auffordert, um den Zahlungsfluss nicht zu unterbrechen.

Herausforderungen bei der Digitalisierung des Rechnungsaustauschs

Die vollständige Digitalisierung des Rechnungsaustauschs bringt für Unternehmen spezifische Herausforderungen mit sich, die über die bloße Softwareanpassung hinausgehen.

Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug durch das neue Meldesystem

Ein zentrales Ziel des Gesetzgebers ist die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Durch den verpflichtenden Wechsel zu strukturierten Formaten schafft Deutschland die Basis für ein nationales, elektronisches Meldesystem. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Transaktionsdaten künftig noch präziser dokumentiert und übermittelt werden müssen. Diese erhöhte Transparenz schützt den ehrlichen Wettbewerb, erfordert von Ihnen aber eine fehlerfreie Datenqualität, da Unstimmigkeiten in den Rechnungsdaten schneller als bisher als steuerliche Unregelmäßigkeit identifiziert werden können.

Ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Unterlagen

GoBD-konforme Archivierung als Basis der Datenstrategie

Die digitale E-Rechnung Pflicht ist eng mit den GoBD-Anforderungen (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) verknüpft. Da eine E-Rechnung im XML-Format primär maschinenlesbar ist, muss Ihr Archivsystem gewährleisten, dass diese Daten über die gesamte Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) unveränderbar und jederzeit für eine Betriebsprüfung auslesbar bleiben. Hierbei darf die Visualisierung (die optische Darstellung für den Prüfer) nicht das Original (den XML-Datensatz) ersetzen. Die IT-Architektur muss daher in der Lage sein, beide Komponenten – Daten und visuelle Repräsentation – untrennbar zu verknüpfen. Ihr Archivsystem muss dabei den Zugriffsschutz und die Unveränderbarkeit der Daten über den gesamten Zeitraum garantieren.

Rolle der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)

Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) fungiert als zentraler Akteur für die Standardisierung. Sie verantwortet maßgebliche Standards wie die XRechnung. Für Sie bedeutet dies: Achten Sie bei der Wahl Ihrer IT-Lösungen darauf, dass diese kompatibel zu den KoSIT-Vorgaben sind. Die Einhaltung dieser Standards garantiert, dass Sie auch in Zukunft mit Behörden und Geschäftspartnern nahtlos kommunizieren können, ohne auf proprietäre Insellösungen angewiesen zu sein.

Strategische Implementierung: Datenstrategie und Controlling

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ist der ideale Zeitpunkt, um die Unternehmenssteuerung auf ein neues Fundament zu stellen. Wer die E-Rechnung Pflicht lediglich als Compliance-Aufgabe begreift, verschenkt wertvolle Potenziale. Eine integrierte Datenstrategie, die den Rechnungseingang direkt mit Analyse- und Planungstools wie Qlik oder Corporate Planner verknüpft, transformiert Ihre Finanzprozesse von einem reinen Buchhaltungs-Task zu einem echten Steuerungsinstrument.

Integration in bestehende ERP-Systeme und Schnittstellen

Eine nahtlose Implementierung erfordert, dass die eingehenden XML-Daten ohne Medienbruch in Ihr ERP-System fließen. Die Herausforderung liegt hier oft in der Vielfalt der Formate und Übertragungswege. Moderne Konnektoren ermöglichen es, Rechnungsdaten direkt aus dem Empfangskanal zu extrahieren, zu validieren und für nachgelagerte Systeme aufzubereiten. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Schnittstellen auf Skalierbarkeit: Ihr System muss nicht nur die aktuelle Last bewältigen, sondern auch zukünftige Volumina – etwa bei der Anbindung von weiteren Lieferanten – problemlos verarbeiten.

Schnittstellen und Datenintegration für Controller

Die Integration in bestehende ERP-Systeme erfordert eine robuste API-Strategie. Um in Systemen wie Qlik oder Corporate Planner wertvolle Erkenntnisse aus den Rechnungsdaten zu gewinnen, müssen die XML-Strukturen auf eine konsistente Weise in Ihr Data Warehouse überführt werden. Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist hierbei die Validierung der eingehenden Daten: Nur wenn die steuerlichen Pflichtfelder der Norm EN 16931 sauber gemappt sind, können Ihre Controlling-Tools präzise Forecasts und Liquiditätsanalysen liefern. Ein Bruch in der Kette führt nicht nur zu Compliance-Lücken, sondern verfälscht auch Ihre Planungsgrundlage.

Automatisierung der elektronischen Verarbeitung

Ziel sollte der „Touchless Invoice“-Ansatz sein: Rechnungen werden empfangen, validiert und direkt ohne manuelle Freigabe in die Buchhaltung übernommen, sofern alle Stammdaten und Bestellbezüge korrekt sind. Dies reduziert nicht nur die Durchlaufzeiten massiv, sondern setzt im Controlling Ressourcen frei, die sich auf strategische Analysen statt auf die Fehlerbehebung konzentrieren können. In Kombination mit Qlik können Sie zudem Echtzeit-Dashboards erstellen, die Ihren aktuellen Verbindlichkeiten-Stand (Accounts Payable) jederzeit transparent abbilden.

Vergleich der Rechnungsformate und Compliance-Anforderungen

Tabelle zum Scrollen wischen
Format-Typ Struktur (EN 16931) Automatisierbarkeit Einsatzbereich
XRechnung Ja (Voll-XML) Hoch (Ideal) Öffentliche & private B2B
ZUGFeRD Ja (Hybrid: PDF+XML) Hoch Flexible B2B-Prozesse
PDF (einfach) Nein Gering (OCR nötig) „Sonstige Rechnungen“
Papierrechnung Nein Sehr gering Übergangsfrist-Auslauf

E-Rechnung als Chance für die digitale Transformation

Die E-Rechnung Pflicht ist also weit mehr als eine regulatorische Bürde; sie ist der Katalysator für die Modernisierung Ihres Finanzwesens. Mit der verbindlichen Einführung der elektronischen Rechnung haben Unternehmen die Möglichkeit, ineffiziente, papierbasierte Prozesse dauerhaft durch automatisierte Workflows zu ersetzen. Wer heute – im Jahr 2026 – die Weichen für die elektronische Verarbeitung stellt, schafft die Grundlage für eine datengestützte Unternehmenssteuerung. Die technologische Integration, beispielsweise durch Qlik oder Corporate Planner, ermöglicht Ihnen nicht nur Compliance, sondern auch echte Wettbewerbsvorteile durch schnellere Abschlussprozesse und eine höhere Datenqualität.

Ihr Weg zur GoBD-konformen Rechnungsstellung

Warten Sie nicht bis zum Auslaufen der letzten Übergangsfristen, um Ihre Prozesse anzupassen. Der Rechnungsaustausch ist die zentrale Schnittstelle Ihres Unternehmens zur Außenwelt – machen Sie ihn fit für die digitale Zukunft.

  1. Status-Check: Prüfen Sie Ihre aktuelle Software-Landschaft auf die Kompatibilität mit der Norm EN 16931.
  2. Prozess-Analyse: Identifizieren Sie noch vorhandene Medienbrüche bei der Ausstellung und dem Empfang von Belegen.
  3. Strategische Implementierung: Integrieren Sie die E-Rechnungsdaten direkt in Ihre Controlling-Tools, um von Echtzeit-Daten zu profitieren.
  4. GoBD-Sicherheit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Archivierungssystem den Anforderungen an die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen entspricht.
E-Rechnung als Daten-Turbo nutzen

Wird Ihre E-Rechnung zur wertvollen Datenquelle oder bleibt sie ein Compliance-Faktor? Wir helfen Ihnen, die Automatisierungspotenziale zu heben und Ihre Rechnungsdaten nahtlos in Qlik oder Corporate Planner zu integrieren.

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Häufige Fragen zur E-Rechnung

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja, auch Kleinunternehmer sind ab 2025 verpflichtet, den Empfang von E-Rechnungen technisch sicherzustellen. Bei der Ausstellung von Rechnungen genießen Kleinunternehmer jedoch Erleichterungen; sie sind derzeit nicht verpflichtet, selbst E-Rechnungen auszustellen, dürfen dies aber freiwillig tun.

Welche E-Rechnungsviewer sind für die Prüfung sinnvoll?

Ein E-Rechnungsviewer ist essenziell, um XML-Dateien (wie die XRechnung) für den Menschen lesbar zu machen. Marktübliche Tools wie der Quba-Viewer oder integrierte Funktionen in modernen Buchhaltungssystemen bieten eine verlässliche visuelle Darstellung der strukturierten Datensätze.

Was passiert, wenn mein Lieferant noch keine E-Rechnung senden kann?

Da wir uns noch in der Übergangsphase befinden, ist dies 2026 für viele Unternehmen noch zulässig. Dennoch: Als Empfänger sollten Sie aktiv das Gespräch mit Ihren Lieferanten suchen. Je früher Ihr Ökosystem auf den strukturierten Austausch umgestellt ist, desto geringer ist Ihr manueller Aufwand im Controlling.

Muss ich meine Dauerrechnungen umstellen?

Nein. Für Dauerrechnungen, die vor dem 1. Januar 2027 als „sonstige Rechnung“ erstellt wurden, besteht keine Pflicht zur unmittelbaren Umstellung, sofern sich die Rechnungsangaben nicht ändern.

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