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IFRS 18: Was sich ändert und wie sich das Controlling jetzt auf 2027 vorbereitet

Yvonne Wicke | 1. Juni 2026

Die globale Finanzberichterstattung steht vor der größten Transformation seit vielen Jahren. Mit der Veröffentlichung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 18 läutet das International Accounting Standards Board, kurz IASB, eine völlig neue Ära für den Jahresabschluss ein. Der neue Standard für Presentation and Disclosure in Financial Statements löst den bisherigen Kernstandard IAS 1 ab und ordnet die Darstellung und Angaben im Abschluss grundlegend neu. Für international bilanzierende Unternehmen läuft die Uhr unaufhaltsam, denn die offizielle Erstanwendung ist für Geschäftsjahre verpflichtend, die am oder nach dem ersten Januar 2027 beginnen. Da für diesen ersten IFRS 18 Abschluss zwingend eine vollständig angepasste Vergleichsperiode aus dem Geschäftsjahr 2026 vorliegen muss, befindet sich das Controlling bereits mitten im Umstellungsprozess. Das primäre Ziel der Neuregelungen ist es, die Vergleichbarkeit und Transparenz von Finanzinformationen weltweit massiv zu erhöhen, um den Abschlussadressaten ein präzises Bild der tatsächlichen Ertragslage zu liefern.

Die neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung

Die wohl einschneidendste Änderung betrifft die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Bisher gewährte IAS 1 den Unternehmen erhebliche Freiheiten bei der Gliederung und der Definition von Zwischensummen innerhalb der GuV. Das führte in der Praxis dazu, dass Kennzahlen wie das operative Ergebnis von der Unternehmensleitung sehr unterschiedlich ausgelegt und berechnet wurden. Damit ist nun Schluss. IFRS 18 beendet das Zeitalter der freien Formatierung und presst alle Erträge und Aufwendungen in ein streng definiertes Korsett aus drei neuen Hauptkategorien sowie zwei verbindlich vorgeschriebenen Zwischensummen.

Die Zuordnung zu diesen Kategorien folgt einer klaren Logik, die sich am Kerngeschäft und den Finanzierungsstrukturen orientiert. Der Kernbereich ist die operative Kategorie. Hier fließen sämtliche Erträge und Aufwendungen ein, die aus der Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens resultieren, unabhängig davon, ob es sich um wiederkehrende oder einmalige Effekte handelt. Die investive Kategorie umfasst Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die unabhängig von der operativen Haupttätigkeit Erträge generieren, wie etwa Renditen aus assoziierten Unternehmen oder Immobilieninvestitionen. Die Finanzierungskategorie bündelt alle Effekte, die aus der Beschaffung von Kapital resultieren, sowie Zinsaufwendungen nach IAS 19 und ähnliche Effekte. Durch diese strikte Dreiteilung entsteht am Ende eine völlig neue Transparenz, die den Profit und Verlust eines Unternehmens für Investoren und Analysten sofort lesbar und über Branchengrenzen hinweg vergleichbar macht.

Tabelle zum Scrollen wischen
Strukturelement Bisherige Struktur nach IAS 1 Neue Struktur nach IFRS 18
Gliederungsprinzip Hohe Flexibilität, Formate oft stark vom Unternehmen individuell geprägt. Strikte Vorgabe von drei definierten Kategorien für Erträge und Aufwendungen.
Operatives Ergebnis Keine standardisierte Definition, oft als EBIT oder EBITDA frei berechnet. Verbindliche Zwischensumme Operating Profit als Pflichtkomponente für alle.
Finanzierung und Steuern Häufige Vermischung von operativen Finanzerträgen und echten Finanzierungskosten. Klare Trennung in separate Kategorien für Finanzierung und Ertragsteuern.
Vergleichbarkeit Eingeschränkt durch unterschiedliche Definitionen von Non-GAAP-Größen. Maximale Vergleichbarkeit durch standardisierte Berechnungslogiken.

Transparenz durch Management Defined Performance Measures

Neben der neuen Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung bringt der IFRS 18 eine weitere massive Veränderung für die Finanzberichterstattung. Es geht um die von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen. Diese sogenannten Management Defined Performance Measures spielen eine zentrale Rolle in der finanziellen Steuerung. Viele Unternehmen nutzten solche Non-GAAP-Kennzahlen bisher, um ihre ganz eigene Sicht auf den Profit und den geschäftlichen Erfolg zu kommunizieren. Dabei fehlte es jedoch oft an einer klaren Nachvollziehbarkeit. Der neue Rechnungslegungsstandard zwingt das Controlling nun zu maximaler Offenlegung.

Sobald eine Leistungskennzahl öffentlich in der Unternehmenskommunikation verwendet wird, muss sie zwingend in einer zentralen Anhangangabe detailliert erläutert werden. Noch entscheidender ist jedoch der Überleitungszwang. Das Controlling muss künftig lückenlos und transparent darstellen, wie sich diese internen Management Defined Performance Measures auf die offiziellen IFRS-Zwischensummen überleiten lassen. Diese Neuregelungen beenden intransparente Berechnungslogiken und sorgen dafür, dass Abschlussadressaten die tatsächliche finanzielle Leistung objektiv bewerten können.

Striktere Regeln für Aggregation und Disaggregation

Ein weiteres zentrales Ziel des neuen Standards ist die endgültige Beseitigung von unklaren Sammelposten. Striktere Regeln für die Aggregation und Disaggregation stellen sicher, dass die Darstellung und Angaben im Abschluss deutlich detaillierter ausfallen. Das klassische Verstecken von wesentlichen Beträgen in Positionen wie Sonstige Erträge oder Sonstige Aufwendungen ist künftig nicht mehr zulässig.

Die Verordnung verlangt stattdessen, dass Finanzinformationen strikt anhand gemeinsamer und nicht gemeinsamer Merkmale aufgeteilt werden. Sobald ein Posten eine wesentliche und eigenständige Information für die Investoren enthält, muss er zwingend separat ausgewiesen werden. Diese strengen Vorgaben zur Disaggregation zwingen Unternehmen dazu, ihre Kontenrahmen und Buchungsprozesse tiefgreifend zu überarbeiten, um die geforderte Datengranularität in den Systemen auf Knopfdruck liefern zu können.

Die 3 Säulen des IFRS 18

Neue Kategorien

Strikte Aufteilung der Erträge und Aufwendungen in die Bereiche operativ, investiv und Finanzierung.

MPM-Offenlegung

Verbindliche Definition und lückenlose Überleitung von internen Leistungskennzahlen auf die IFRS-Zwischensummen.

Strenge Disaggregation

Verbot von intransparenten Sammelposten und die strikte Pflicht zur granularen Aufteilung nach gemeinsamen Merkmalen.

Herausforderungen bei der IT-Implementierung und Umstellung

Die theoretischen Vorgaben des IFRS 18 klingen logisch, doch die wahre Bewährungsprobe liegt in der praktischen Implementierung. Die Umstellung ist keineswegs ein reines Finanzthema, sondern ein tiefgreifendes IT-Projekt. Bestehende ERP-Systeme und BI-Plattformen müssen an die neuen Anforderungen zwingend angepasst werden. Das betrifft vor allem den Kontenrahmen und das komplexe Mapping der Datenflüsse. Um die geforderte Disaggregation und die neuen Kategorien abzubilden, müssen zahlreiche Buchungsprozesse auf einer deutlich granulareren Ebene völlig neu aufgesetzt werden.

Hinzu kommen weitreichende Folgeänderungen für andere bewährte Standards. So zieht der IFRS 18 beispielsweise zwingende Anpassungen für die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 und die Regelungen zu Rechnungslegungsmethoden nach IAS 8 nach sich. Das neu definierte operative Ergebnis wird künftig der einheitliche Startpunkt für die Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode sein. Diese tiefgreifenden Änderungen in der Verordnung bedeuten, dass die gesamten Finanzinformationen überdacht und systemseitig neu verknüpft werden müssen.

Der Zeitdruck für das Controlling ist enorm. Da die Erstanwendung für Geschäftsjahre ab 2027 gilt, muss die Vergleichsperiode für das Jahr 2026 bereits vollständig nach den neuen Richtlinien berechnet werden. Wer jetzt nicht mit der Analyse und der technischen Anpassung der Systeme beginnt, riskiert fehlerhafte Anhangangaben und erhebliche Komplikationen bei der Wirtschaftsprüfung.

Die Vorbereitung beginnt jetzt

Die Veröffentlichung des IFRS 18 markiert einen historischen Meilenstein in der globalen Finanzberichterstattung. Die Implikationen gehen weit über eine bloße kosmetische Umstrukturierung der GuV hinaus. Das erklärte Ziel der Neuerungen ist eine bisher unerreichte Transparenz für alle Abschlussadressaten. Für das Controlling bedeutet diese Entwicklung, dass gewohnte Strukturen komplett aufgebrochen und durch strengere, standardisierte Berichtsformate ersetzt werden. Unternehmen sollten diese massiven Veränderungen als strategische Chance begreifen. Es ist der perfekte Zeitpunkt, um interne Datenstrukturen grundlegend zu bereinigen und eine zukunftssichere, hochperformante Systemlandschaft aufzubauen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Aufwand für die Umstellung auf den neuen Standard?

Der Aufwand hängt stark von der Qualität der bisherigen Datenstruktur ab. Erste Einschätzungen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie KPMG zeigen, dass die Herausforderungen enorm sind. Unternehmen mit einer historisch gewachsenen, fragmentierten Systemlandschaft müssen mit komplexen, mehrmonatigen IT-Projekten kalkulieren.

Betreffen die Neuregelungen auch Banken und Versicherungen?

Ja, die grundlegenden Vorgaben zur Offenlegung gelten branchenübergreifend. Allerdings gibt es für Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen sehr spezifische Anpassungen, da deren operatives Kerngeschäft stark von klassischen Finanzierungsaspekten geprägt ist. Die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen wird hier entsprechend der wirtschaftlichen Haupttätigkeit abweichend definiert.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für den Projektstart?

Der Startschuss muss unverzüglich fallen. Da das Jahr 2026 zwingend als offizielle Vergleichsperiode dient, müssen die Vorsysteme und Konsolidierungstools spätestens zum Jahreswechsel vollständig IFRS-ready sein. Dieser Artikel liefert Ihnen einen komprimierten Überblick, doch die tatsächliche Umsetzung erfordert jetzt sofortige interne Analysen und Architekturentscheidungen.

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